Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gelten unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bestimmungen des Käufers erkennen wir nicht an, soweit wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Lieferungen führen wir grundsätzlich nur zu unseren nachfolgenden Verkaufsbedingungen aus. Entgegenstehende Bedingungen gelten auch dann nicht, wenn Lieferungen von uns vorbehaltlos ausgeführt werden.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer. Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung bleiben sie wirksam, ohne dass es einer erneuten Berufung auf ihre Geltung bedarf.

§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und werden nur bei schriftlicher Bestätigung bindend.
Unsere Angebote einschließlich zugehöriger Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen etc. bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen Dritten, wenn sie als „vertraulich“ bezeichnet werden, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung bekannt gegeben werden. Soweit wir Proben oder Muster zur Verfügung stellen, gelten diese nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessung und Farbe. Eine identische Beschaffenheit wird damit nicht zugesichert.

§ 3 Preise
(1) Unsere Preise sind Nettopreise ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Abzüge, insbesondere von Skonto, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Umsatzsteuer wird in zum Zeitpunkt der Lieferung geltender gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.

§ 4 Leistungsverhinderung, Rücktritt
(1) Falsche Angabe des Käufers über seine Bonität sowie von uns nicht zu vertretende Umstände oder Hindernisse, die einen vertragsgemäßen Einkauf verhindern oder einer Leistung mit zumutbaren Aufwendungen entgegenstehen, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrage.
(2) Im Falle einer Nichtverfügbarkeit werden wir den Käufer unverzüglich informieren.

§ 5 Rechnung, Kaufpreis
(1) Unsere Kaufpreisforderungen sind – soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen werden – sofort nach Rechnungserhalt fällig.
(2) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen schriftlich widerspricht.
(3) Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegen unsere Rechnungsforderungen sind nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Ansprüchen möglich.

§ 6 Lieferung
(1) Wir bestätigen Lieferzeiten nur vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen als Fixtermin zusagen.
(2) Unsere Haftungsbegrenzung (s. unten § 9) gilt auch für Verzugsschäden.
(3) Bei Versendungskauf ist die Lieferfrist mit ordnungsgemäßer Versendung eingehalten. Bei höherer Gewalt oder von uns nicht zu vertretenden Erschwernissen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.

§ 7 Gefahrübergang
Bei Versendung geht die Gefahr mit ordnungsgemäßer Aufgabe zum Versand auf den Käufer über.

§ 8 Gewährleistung
(1) Bei Vorliegen eines Mangels des Kaufgegenstandes ist uns Gelegenheit zur Nacherfüllung einzuräumen. Die hierfür erforderlichen Aufwendungen (Transportkosten etc.) werden von uns übernommen, soweit sie sich nicht durch Verbringung der Kaufsache an einen anderen als den Erfüllungsort verursacht sind.
Für durch Mängel verursachte Schäden ist eine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit wir nicht wegen vorsätzlicher Vertragsverletzung haften, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
(3) bei erkennbaren Mängeln entfällt die Gewährleistung gegenüber kaufmännischen Käufern, wenn diese ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.
(4) Bei gebrauchten Gegenständen ist – ausgenommen bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft – jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 9 Haftungsbegrenzung
(1) Bei Gattungskauf haften wir für die Beschaffung des Kaufgegenstandes nur bei Vorliegen eines Verschuldens. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist Haftung für einfache Fahrlässigkeit jeglicher Art ausgeschlossen.
(3) Eine Haftung für Beratungsleistungen betreffend die Be- und Verarbeitung der von uns gelieferten Waren übernehmen wir nur bei schriftlicher Erteilung.
(4) Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung ist unsere Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, nach dem üblichen Lauf der Dinge eintretenden Schaden.
(5) Von den Beschränkungen zu (1) bis (3) unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bzw. bei Vorliegen einer Garantie oder Beschaffungsgarantie.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Unser Eigentum an der Kaufsache bleibt bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten. Eine Rückholung des Kaufgegenstandes bei Zahlungsverzug gilt nicht als Vertragsrücktritt, falls wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären.
(2) Nach Rücknahme der Kaufsache sind wir berechtigt, diese zu verwerten und den Erlös auf die Forderung gegen den Verkäufer anzurechnen.
Bei Weiterverwertung der Kaufsache durch den Käufer sind uns bereits jetzt alle dem Käufer aus der Weiterveräußerung bzw. -verarbeitung gegen Dritte zustehenden Forderungen abgetreten. Die Abtretungsvereinbarung wird mit Vertragsschluss durch Verwendung der vorliegenden Geschäftsbedingungen rechtswirksam, ohne dass es einer besonderen Erklärung bedarf.

§ 11 Datenschutz
Der Käufer erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Kundendaten im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einverstanden.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten ist Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz.

§ 13 Salvatorische Klausel
Soweit der Vertrag unter Einbeziehung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen teilweise unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen von der Unwirksamkeit einzelner Regelungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die nach ihrem wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Stand: August 2013